ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis

Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird meistens für Fahrzeuge oder auch Zubehörteile ausgestellt.

Beispiel: Sie haben sich Alufelgen gekauft, die eine ABE zu Ihrem Pkw haben. Somit dürfen Sie die Alufelgen, vorausgesetzt Sie haben die zulässige Rad-Reifen Kombination montiert, fahren. Meistens gibt es zu der ABE ein passendes Teilegutachten. In einem Gutachten ist zu ersehen, welches Fahrzeugmodell, welche Radreifen-Kombination fahren darf und welche Auflagen zu beachten sind.

Aber Achtung:

  • die ABE Papiere immer im Fahrzeug mitführen
  • bei Benutzung nicht freigegebener Räder, Reifen, Zubehörteilen erlischt mit einer Betriebserlaubnis auch die Zulassung des Fahrzeugs sowie der Versicherungsschutz!
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